Scharfrichter, Schinder, Schelme

Von Peter W. Sattler (1972)

Der Scharfrichter, auch Henker und Nachrichter genannt, gehörte zu den „unehrlichen“ Leuten. Zu der Personengruppe der „Unehrlichen“ zählten auch die Nachtwächter, Totengräber, Schäfer, Schornsteinfeger, Bader, Wurzelkrämer, Sauschneider, Spielleute, fahrendes Volk (z.B. Zigeuner), „freien Töchter“ und die Schinder.

Diese Personen wurden von jedermann gemieden und lebten deshalb isoliert von der Bevölkerung meist in einem Haus am Rande oder außerhalb der Ortschaft. Der Scharfrichter trug besondere Kleidung, und selbst in der Kirche hatte er einen von der Gemeinde abgesonderten Platz. In der evangelischen Kirche Lich erinnert heute noch die Bezeichnung „Schinderbänkchen an diese Tatsache.

Der Scharfrichter

war im ausgehenden Mittelalter mit der Peinigung, Züchtigung und Folterung, also der Tortur, oft genug das Vorspiel zum Henken, beauftragt, wie ein zeitgenössisches Dokument beweist: „Er (der Henker) hat demnach bei Examinierung der Malefizpersonen nach denen gradibus mit Binden, Daumeisen, und Beinschrauben, auch wirklichen Foltern unparteiisch zu torpuieren, und was er bei solchen Fragen oder mündlichen Schreckungen hören und erfahren wird, bei sich geheim zu halten und niemand etwas davon zu offenbaren, noch den Seinigen solches zu gestatten. Ferner soll er nach gefälltem Urteil die Malefizpersonen seinem Amt und Nachrichtendienst gemäß mit Ruten ausstäupen, mit dem Schwert hinrichten, henken, rädern, vierteilen, verbrennen, mit glühenden Zangen zwicken, und wie dergleichen Urteile gefällt werden möchten […].“

Marktkreuz in Neustadt/Odenwald
Zeichnung: Peter W. Sattler

Das Schwert (des Königs) symbolisiert den Schutz des Marktfriedens

Im Laufe der Zeit betätigte sich der Scharfrichter zusätzlich als Kloakenreiniger, d.h. „die Sekreta und Kloaken der Amts- und anderen Herrschaften, auch die in der Beamten und Bürger Häusern, so er dazu aufgefordert wird, zu säubern. (Koob, F.: Die Gerichte in der Zent Heppenheim und im Bereich des Oberamts Starkenburg vom Mittelalter bis Ende des 18. Jahrhunderts; in: 900 Jahre Starkenburg etc., Heppenheim an der Bergstraße 1965, S. 165-252, besonders S. 223-225).

Als Amt des Schinders,

also des Abdeckers, hatte der Scharfrichter auch die Aufgabe, gefallenes ( eingegangenes) oder verunglücktes Vieh von den Straßen abzuholen (vor allem tote Hunde und Katzen und andere Tierkadaver), auf den „Rabenacker“ zu führen (abzuziehen und zu verscharren). Außerdem betätigte sich der Scharfrichter als Hundefänger, d.h., der Henker hatte die dienstliche Verpflichtung, mindestens einmal im Jahr das sogenannte „Hundeschlagen“ vorzunehmen, also mit seinem Karren (= Karch) in der Gemeinde herumzufahren, um alle kranken oder nicht vom Eigentümer gekennzeichneten Hunde wegzufangen und zu töten. Der Scharfrichter, aufgrund seiner o.a. Tätigkeiten auch Schinder oder Wasenmeister genannt, musste die Stadttürme, Wehrmauern und Gefängnisse besichtigen und reinigen.

Dem Scharfrichter, der sich oft auch als Frauenwirt betätigte, sagte man allerlei heilkundiges Zauberwissen nach. So stellte er auch die „Himmelsbriefe“ (vgl. Heimat im Bild Nr. 26, Gießen 1970, S. 2/3) aus, die den Menschen angeblich vor Schwert und Schuss schützen sollten. Bei Viehkrankheiten hörte man auf seinen Rat und erbat sich von ihm Hilfsmittel zur Heilung. – Da die Scharfrichter durch die Isolation auf ihresgleichen angewiesen waren – Söhne und Töchter von Scharfrichtern heirateten wieder untereinander – bildeten sich Scharfrichterfamilien oder Schelmenzünfte.

Gemeindewappen Udenhausen
Zeichnung: Peter W. Sattler

Flurnamen

An die Tätigkeit des Scharfrichters und des Schinders (= Wasenmeister, Abdecker) erinnern noch heute viele Namen, Ausdrücke und Redewendungen. Das eingegangene (verendete) und in Verwesung übergegangene Vieh (= Aas) wurde vom Schinder auf dem „Schindwasen“ (Wasen = Rasen), „Schindanger“ oder „Schindacker“ vergraben. In der Gemarkung Holzheim, Stadtteil Pohlheim (Oberhessen) heißt ein Flurname „Der Schindergarten“. Es ist dies ein „wüster Platz vor den gebrannten Buchen, auf dem früher verendete Tiere vergraben wurden“ (Jung, K. H.: Die Holzheimer Flurnamen, in: Festschrift Holzheim 1965, S. 281-313, hier S. 302). In der Gemarkung Lich gibt es eine Flur „Schindwasen“. „Hier war einst die Begräbnisstätte für gefallenes Vieh. An ihn (den Schinder bzw. Scharfrichter) erinnern auch noch die frühere Schindergasse und das Schinderbänkchen in der Kirche der Stadt Lich“ (Zeiger, K.: Flurnamen der Licher Gemarkung, Heimatbuch der Stadt Lich 1950, S. 129-140). In Niedergründau heißt eine unterhalb der Bergkirche im Südwesten gelegene Flur ebenfalls „Schindwasen“. Westlich der Flur „Am Mühlberg“ in der Gemarkung von Leihgestern grenzt die Flur „Schindanger“ an. Im Nordosten des Oberhofs, also im Süden der Stadt Gießen, liegt im Staatsforst Schiffenberg die „Schinderkopfhege“.

Der volkstümliche Name Schinderhannes für den mit bürgerlichem Namen sich nennenden Johann Bückler besagt, dass dieser berühmt-berüchtigte Räuberhauptmann ein Schinder, ein Quäler, ein Bauernschinder und Bürgerschreck gewesen ist.

Mit jemandem „Schindluder treiben“ heißt so viel wie jemanden ausnutzen, „nicht für voll nehmen“; eine Schindmähre ist ein heruntergekommenes Pferd, ein („Schinnoas“) ist eine drangsalierende, besonders autoritäre Person mit fast sadistischem Einschlag. Sich schinden heißt sich quälen, sich abrackern. Luder ist synonym mit Aas. In Verbindung mit der Vorsilbe Schind ist der Begriff ein arges Schimpfwort. Wasenmeister ist eine Synonymbezeichnung für Schinder, was so viel heißt wie Rasenmeister. Ein hessischer Chronist berichtet im Jahre 1631: „Es trieb der Hunger die Leute so hart, dass sie das Schindaaß wegfraßen, sie kamen diesem eine ganze Meile nachgelaufen.“

Sagen über die Schelme von Bergen

Interessant in diesem Zusammenhang ist eine Sage über die Entstehung des Geschlechts der Schelme von Bergen (heute Bergen-Enkheim) bei Frankfurt/Main: Zu einem Maskenfest in Frankfurt, zu dem Kaiser Barbarossa alle Ritter und adlige Herren mit ihren Damen geladen hatte, hatte sich der Frankfurter Scharfrichter als Ritter in die Festgesellschaft eingeschlichen. Als flotter Tänzer und gute Erscheinung zog er das Interesse aller Damen auf sich, selbst das der Kaiserin, die er schließlich zum Tanz aufforderte. Bei der Demaskierung wurde er als Henker erkannt. Der Kaiser konnte die Entehrung seiner Frau nur verhindern, indem er den Schinder zum Tode verurteilte oder ihn in den Adelsstand erhob. Zum Erstaunen der Festgesellschaft schlug er ihn im Festsaal zum Ritter, schenkte ihm dazu in seinem Heimatort eine Anzahl Güter, damit er standesgemäß leben konnte. Gab ihm auch ein Wappen, das zwei blutige Rippen auf silbernem Grund zeigt – eine Erinnerung an seine frühere Tätigkeit. (Aus: Wappen und Wappensteine in Hessen. ADAC-Hessen, 1970, S. 26.)

In einer zweiten Fassung

der Sage wird uns folgendes mitgeteilt: Die großen Wälder zwischen Darmstadt und Frankfurt nannte man „des Heiligen Römischen Reiches Hundestall“ oder den „Hain in den Dreieich“. Eine Stadt heißt heute noch Dreieichenhain. Hier jagten einst die deutschen Kaiser.

Einmal verirrte sich Kaiser Friedrich in dem gewaltigen Forst. Ziellos streifte er lange umher und traf endlich müde, hungrig und durstig einen Mann mit einem Karren. Der gab ihm zu trinken und fuhr ihn zu seinen Jagdgenossen. Als diese den Karrenführer aber näher ansahen, wichen sie entsetzt von ihm zurück, denn es war der Schinder von Bergen. Mit ihm aber wollte niemand etwas zu tun haben. Wer nämlich dem verendeten Vieh das Fell abzog und es auf dem Schindanger verscharrte, musste auch die Verbrecher an den Galgen hängen oder ihnen mit einem Beil den Kopf abschlagen. Deshalb galten er und jeder, der ihn anrührte, als ehrlos.

Der Kaiser aber wusste sich zu helfen. Er nahm sein Schwert, schlug den Schinder zum Ritter und nannte ihn „Schelm von Bergen“. (Aus: Sagen und Geschichten aus Hessen, Hrsg. W. Bergmann u. a., Frankfurt/Main 1966, S. 40: Dreieichenhain.)

Die Schelme von Bergen

Das Herrengeschlecht der „Schelme von Bergen“ beginnt mit dem z.Z. ersten nachweisbaren Adligen Eberhard, der erstmals im Jahre 1102 genannt wird. Der letzte „Schelm von Bergen“ war Adolph Casimir. Er starb im Jahre 1768.

„Das Wort ‚scelmo‘ bedeutet ursprünglich ‚Viehseuche‘. Die Schelme von Bergen waren Dienstmannen am kaiserlichen Hof in Frankfurt, die für Ordnung in den Stallungen zu sorgen hatten und wohl auch erste ‚veterinärmedizinische‘, Kenntnisse besaßen. Erst später wandelte sich die Bedeutung des Wortes ‚Schelm‘ in ‚Schinder‘ und ‚Scharfrichter‘. Die Schelme von Bergen waren niemals Scharfrichter; dies wurde ihnen erst später angedichtet“ (Stephan, W.: Auf den Spuren der Schelme von Bergen, in: Heimat im Bild Nr. 35, Gießen 1958, S. 3).

Stein mit Schalk am Rathaus Bergen

Wandlung des Begriffes

Heute verstehen wir unter dem Begriff „Schelm“, einen besonders humorvollen Menschen, einen Witz- und Scherzbold, einen Menschen, der ständig zu Späßen und Albernheiten „aufgelegt“ ist, auf jeden Fall eine „lustige Haut“ oder Schalksnarren wie man früher zu sagen pflegte. Im späten Mittelalter bedeutete die Redewendung „ich will an ihm kein Schelm werden“ so viel wie „ich will ihm nicht übel“, z. B. dadurch, dass ich ihn kränke, oder verrate, oder „ich will ihn nicht schädigen“ im Sinne von jemandem sein Verderber, sein Richter sein.

Zeichnung: Peter W. Sattler

In Heppenheim an der Bergstraße heißt das Haus Siegfriedstraße Nr. 122-124 die „Schindersburg“. Diese Bezeichnung weist darauf hin, dass in diesem Haus der Scharfrichter des Amtes Starkenburg gewohnt hat. Im massiven steinernen Unterbau des genannten Hauses findet sich eine Inschriftplatte aus Sandstein mit zwei, in unserem Zusammenhang, besonders bemerkenswerten Wappen. Die Wappenschilde gleichen in ihrer äußeren Umrahmung einer Schelmenkappe. Im Wappenfeld ist ein Stundenglas („Eieruhr“) abgebildet (Deutung nach H. Winter). „Das Stundenglas ist ein Sinnbild des rasch dahinrinnenden Lebens (vgl. Gießener Grabdenkmäler auf dem ‚Alten Friedhof‘, Licher Straße.) In Dürers Kupferstich von Ritter, Tod und Teufel hält der Tod das Stundenglas in der Hand. Es könnten hier an der Schindersburg folgende Beziehungen vorhanden sein: Stundenglas-Tod-Schelm. Das aber deutet auf Scharfrichter!“ (Koob, F.: a.a.O.). Ob der auf der Schriftplatte namentlich genannte Hans Scherig der Erbauer der Schindersburg ist, ist in diesem Zusammenhang unwesentlich, da in der Mitte des vergangenen Jahrhunderts in vorgenanntem Haus der Wasenmeister Schmitt, also der Schinder wohnte (Winter, H.: Das schöne Heppenheim).

Zeichnung: Peter W. Sattler

Rippen und Stundenglas

Kennt man die o. a. Sagen über die Schelme von Bergen und die Namens bzw. Funktionsverwandtschaft der Schinder und Schelme, so drängt sich im Zusammenhang unserer Abhandlung doch folgender Gedankengang auf: Könnte nicht der Auftraggeber der beiden Wappen (vgl. Abb.) – wahrscheinlich der Erbauer Scherig – in bewusster Anlehnung an das Wappen der Schelme von Bergen oder auch vielleicht unter Missdeutung dieser eventuellen Vorlage gehandelt haben, zumal Mitglieder der Schelme von Bergen als Burgmannen in Heppenheim urkundlich vor 1577 bezeugt sind, so Philipp von Bergen 1420, 1460; Hans Schelm von Bergen, 1435; Karl Schelm von Bergen, 1471, 1480; Balthasar Schelm von Bergen, 1505 (Koob, F.: Die Starkenburg, in: 900 Jahre Starkenburg über Heppenheim, 1965, S. 81-84). Das Wappen der ehemaligen Scharfrichter der Sage musste demnach auch in Heppenheim bekannt gewesen sein. Die beiden Rippen lassen sich leicht zu einem Stundenglas umzeichnen, das Schild lässt sich ebenso leicht durch dreizipflige Konturgebung als Schelmenkappe umgestalten. – Andererseits sind die Symbole Narrenkappe und Stundenglas auch ohne Inanspruchnahme einer möglichen Abwandlung des Wappens derer von Bergen schon eindeutig genug, den Scharfrichter auszuweisen.

Einblicke in die oft schändliche Verrichtung der Arbeit eines Scharfrichters – sein „Handwerkszeug“ bestand nicht nur aus Richtschwert bzw. -beil – gibt das umfangreiche Kapitel „Das Scheusal von Lindheim“ (Kreis Büdingen) aus dem Buch von B.E. König: Hexenprozesse, Neuauflage Schwerte Ruhr 1966 (hier S. 280-288). Nebenbei bemerkt, spielt in diesem Bericht, der den Zeitraum von 1640 bis 1661 behandelt, die „Juristenfakultät von Gießen“ keine besonders rühmliche Rolle.

Während der Zeit des Hexenwahns

war die Tätigkeit der Scharfrichter besonders vielseitig. Die „Hexen“ wurden zwar nicht gehenkt oder enthauptet, sondern bekanntlich verbrannt. Die Aufgabe des Henkers war die des obersten Folterknechtes, unter dessen Anweisungen die „peinliche Befragung“ durchgeführt wurde.

Der Hexenwahn feierte einst auch in Büdingen wahre Orgien. Die Chronik berichtet von Hunderten von Verbrennungen, und es kam vor, dass solche Hexenprozesse nach 15 oder 20 Jahren gegen Bürgerinnen erneut aufgegriffen wurden. Um das Schicksal günstig zu stimmen, wurden die Ärmsten auch dann noch verbrannt. Alter, Stand oder Herkunft spielten dabei keine Rolle. Ein Schauer läuft uns über den Rücken, wenn wir über einem Turm aus meterdicken Mauern den Spruch lesen „Gott gnad‘ der Seel‘“, denn wer hier hineinkam, war eines schrecklichen Endes sicher. Durch grausame Folterungen wurde jedes gewünschte Geständnis erpresst. (Aus: Büdingen–Kleinod im Verborgenen, in Büdinger Nachrichten Nr. 7 1968, S. 3).

Plastisch wird uns das Schicksal der Anna Maria Branden von Reinhold Junker „Im Zauber einer mittelalterlichen Stadt“ vor Augen geführt: „Gott gnad’ der Seel‘“ denkt der ernste Mann im Erker, wie er mit wehem Mitgefühl nach der Karlspforte hinunterblickt. Ja, „Gott gnad’ der Seel‘“ so steht es am „Dicken Turm“ droben bei der Oberpforte eingehauen. Dort und im „Hexenhaus“, wurden lange Jahre hindurch die „peinlichen Befragungen“ gehalten. Jetzt kommen die Gefangenen aufs Rathaus. – Wenn das der Vater gewusst hätte, dass auch die Anna Maria Branden er stockt in seinen Gedanken … will das Furchtbare nicht zu Ende denken. –

Der Vater, der gräfliche Sekretär Martin Bentz, ist vor einigen Jahren gestorben, anno domini 1629. Aber auch er, der in gutem Einvernehmen mit der gräflichen Herrschaft stand und von ihr das „Steinerne Haus“, für 1800 Gulden erwarb, hätte nichts tun können für die arme Anna, die Eheliebste des Amtsschreibers Branden.

Ja, der Souverän selbst würde es beim besten Willen nicht wagen, sein gräfliches Belieben gegenüber dem Richterkollegium geltend zu machen, zumal sich die Richter sowohl auf göttliches wie auf menschliches Recht berufen.

Wappen der Familie Stumpf mit Richtschwert
Zeichnung: Peter W. Sattler

Mit bleichen Zügen, aber gefasst und aufrecht schreitet die Anna zwischen den Bütteln. Wie die düstere Gruppe dem Blick entschwindet, dort wo an der Ecke des Rathauses der Pranger angebracht ist, daneben die eiserne Elle und der Messstein, denn im Erdgeschoß befindet sich die Kaufhalle der Stadt, ein geräumiger Saal mit starken, edelgeformten gotischen Holzsäulen – wie die Anna dem Blick entschwindet, krampft sich dem Mann im Erker des „Steinernen Hauses“, das Herz zusammen, er weiß, sie ist verloren … Auch in Büdingen lodern die Scheiterhaufen. (Stark gekürzter Auszug aus: Böse Zeit, in: Büdinger Nachrichten Nr. 9, 1967 S. 3-7.)

Das Richtschwert

Richtschwerter werden noch mancherorts in den Museen im Original oder in der Nachbildung gezeigt. B.E. König (a.a.O.) beschreibt ein Richtschwert aus Berlin wie folgt: „Die Klinge des Schwertes ist 84 cm lang und 4 cm breit: in der Blutrinne steht die fehlerhafte Inschrift: „Solo (statt Soli) Deo gloria“ (Gott allein der Ruhm). Die Parierstange von Messing ist 18 cm lang; der mit Geflecht umwickelte Griff läuft in einen birnenförmigen Messingknauf aus; die lederne Scheide ist mit rotem Tuch gefüttert“ (S. 81). – Das Heimatmuseum in Michelstadt im Odenwald besitzt das früher in Berlin zur Schau gestellte Richtschwert des ehemaligen Scharfrichters zu Michelstadt. Seine Gesamtlänge beträgt 1 m, die Klinge ist 80 cm lang. Das Schwert wurde wahrscheinlich kurz vor 1618 geschmiedet und in einer Lederscheide aufbewahrt.

Richtschwert
Zeichnung: Peter W. Sattler

Erstveröffentlichung:

Peter W. Sattler, Scharfrichter, Schinder, Schelme, in: Heimat im Bild, 1972, Nr. 28, S. 1-3.

[Stand: 03.07.2024]